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Sprache ist Macht.

Deutsch für Staatsbürgerschaft

Seit dem 1. März 2006 müssen Kandidatinnen und Kandidaten, die die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen wollen, den Nachweis der deutschen Sprache vorweisen können.

Verfügen Sie über Deutschkenntnisse auf dem B1-Niveau?

Kommen Sie zur persönlichen Beratung und Einstufung vorbei. Terminvereinbarung telefonisch oder online möglich.
Wir bieten Deutschkurse an, die Sie auf das notwendige B1-Niveau bringen. Sie erhalten nach Abschluss des Kurses ein staatlich anerkanntes Kurszeugnis.

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    Wir übersetzen und beglaubigen Ihre Dokumente in vielen Sprachen. Wir dolmetschen vor Gericht, bei RechtsanwältInnen, bei ÄrztInnen, bei der Eheschließung, bei der Führerscheinprüfung, beim Pensionsantrag, usw.

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