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Sprache ist Macht.

Deutsch - Integrationskurse

Jetzt Deutsch lernen

Das Germanica Bildungsinstitut ist für die Durchführung von Integrationskursen vom Innenministerium zertifiziert und akzeptiert die Gutscheine der Stadt Wien (Bildungspass) und des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF).

Laut Integrationsvereinbarung gelten folgende Bestimmungen:

Erstantrag:
Vor dem Erhalt Ihrer ersten Aufenthaltsbewilligung sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 erforderlich. Damit erhalten Sie eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr.

Verlängerung auf drei Jahre:
Für eine Verlängerung auf drei Jahre ist das Sprachniveau A2 erforderlich.

Verlängerung auf fünf Jahre oder Daueraufenthalt:
Für eine Verlängerung auf fünf Jahre oder für einen Daueraufenthalt ist das Sprachniveau B1 erforderlich.

Unsere hochqualifizierten Kursleiterinnen und Kursleiter verfügen über eine entsprechende Ausbildung in Germanistik oder Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) sowie über mehrjährige Erfahrung im Bereich Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache.

Hinweis: Da gesetzliche Bestimmungen Änderungen unterliegen können, empfiehlt es sich, die aktuellen Vorgaben bei der zuständigen Behörde zu überprüfen.

Kursinformation:

Kurszeiten: Montag–Freitag

Uhrzeit:    08:30–12:00 Uhr
                 12:00–15:00 Uhr
                 15:00–18:00 Uhr
                 18:30–21:30 Uhr

Kursdauer: pro Niveau ca. fünf Wochen

LinkPreise
LinkPrüfungen

Ratenzahlung möglich!

Jedes Niveau wird mit einer Prüfung und einem offiziellen Kurszeugnis abgeschlossen.

Sollten Sie bereits Vorkenntnisse haben, kommen Sie bitte in unser Büro. Anhand eines kurzen Einstufungstests können wir feststellen, in welcher Gruppe Sie am besten aufgehoben sind.

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    Büro & Anmeldung

    Germanica Bildungsinstitut
    Felberstraße 2/8
    A-1150 Wien
    office@germanica.at
    translation@germanica.at

    Tel: +43 1 895 78 41

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    Übersetzungsbüro

    Wir übersetzen und beglaubigen Ihre Dokumente in vielen Sprachen. Wir dolmetschen vor Gericht, bei RechtsanwältInnen, bei ÄrztInnen, bei der Eheschließung, bei der Führerscheinprüfung, beim Pensionsantrag, usw.

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